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Kalkulation des Eigenmietwerts
02.03.2026

Der Eigenmietwert vor dem Aus: Was Immobilieneigentümer jetzt wissen müssen

Die Debatte um die Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz biegt auf die Zielgerade ein. Für viele Immobilieneigentümer im Kanton Thurgau bedeutet dieser Systemwechsel eine grundlegende Veränderung der steuerlichen Behandlung ihrer Liegenschaft. Wer sich frühzeitig informiert, kann seine Finanzierung und anstehende Sanierungen besser planen.

Was ändert sich beim Eigenmietwert?

Bisher müssen Eigentümer den fiktiven Mietwert ihrer selbstgenutzten Immobilie als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Mit dem geplanten Systemwechsel fällt die Versteuerung dieses fiktiven Einkommens weg – allerdings entfallen damit künftig auch die gewohnten Abzugsmöglichkeiten für den Unterhalt und private Schuldzinsen weitgehend.

Besonders für Eigentümer im Kanton Thurgau, die ihre Hypothek bereits weitgehend abbezahlt haben, könnte dies eine spürbare steuerliche Entlastung bedeuten. Wer hingegen eine sanierungsbedürftige Liegenschaft besitzt oder hohe Hypothekarschulden hält, muss die Auswirkungen auf die individuelle Steuerbilanz genau prüfen.

Auswirkungen auf Unterhalt und Finanzierung

Ein wichtiger Punkt beim Systemwechsel sind die energetischen Sanierungen. Bisher waren diese oft steuerlich abzugsfähig, was bei einem Wegfall der Abzüge die Planung von Renovationen beeinflusst. Zudem könnten Banken ihre Finanzierungsmodelle anpassen, wenn die steuerliche Entlastung die Tragbarkeit der Hypothek verändert.

Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Entlastung beim steuerbaren Einkommen: Keine Versteuerung des Eigenmietwerts mehr.
  • Wegfall der Abzüge: Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen sind künftig kaum noch abziehbar.
  • Strategische Sanierung: Investitionen in die Liegenschaft sollten eventuell noch vor dem Systemwechsel vorgezogen werden.
  • Individuelle Analyse: Jede Finanzierungssituation im Thurgau muss neu bewertet werden.

DreamCasa unterstützt Sie bei der Planung

Der Immobilienmarkt im Kanton Thurgau bleibt dynamisch, und steuerliche Änderungen wie diese beeinflussen den Wert und die Attraktivität Ihrer Liegenschaft. Bei DreamCasa begleiten wir Sie kompetent durch diese Übergangsphase. Ob es um die Bewertung Ihrer Immobilie oder die langfristige Planung Ihres Wohneigentums geht – wir sind Ihr lokaler Partner.

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