Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln
Thurgau von oben

Steuern und Gebühren

Wussten Sie, dass Eigenheimbesitzer steuerlich oft besser dastehen als Mieter? Mit dem richtigen Know-how können Sie Zinsen, Unterhaltskosten und sogar indirekte Amortisation nutzen, um Ihre Steuerlast deutlich zu senken. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilienfinanzen clever optimieren und welche Steuern beim Kauf und Verkauf wichtig sind.

Glückliches Seniorenpaar

Steuern sparen als Eigenheimbesitzer

  • Eigenheimbesitzer profitieren gegenüber Mietern von steuerlichen Vorteilen. Sie versteuern zwar den Eigenmietwert als theoretisches Einkommen, können gleichzeitig aber Unterhaltskosten und Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Der Eigenmietwert liegt in der Praxis meistens tiefer als ein vergleichbares Mietobjekt.
  • Wird ein Eigenheim zum grossen Teil durch Fremdkapital finanziert, übersteigen die Schuldzinsen und Unterhaltskosten in der Regel der Eigenmietwert und bringen somit Vorteile bei der Einkommenssteuer.
  • Der amtliche Wert einer Liegenschaft wird meistens tiefer als der tatsächliche Verkehrswert festgelegt und bringt somit Vorteile bei der Vermögenssteuer.
Typisches Haus in der Schweiz

So profitieren Sie clever

  • Durch eine indirekte Amortisation über Sparen 3 haben Sie eine weitere Möglichkeit Steuern zu sparen.
  • Beim Erwerb eines Eigenheimes fallen Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren an und sind von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Thurgau sind das ca. 1.5% des Kaufpreises und werden normalerweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Liegt der Veräusserungswert einer privaten Liegenschaft über dem Anlagewert (Kaufspreis + wertvermehrende Investitionen) so wird eine Grundstückgewinnsteuer fällig und wird grundsätzlich vom Verkäufer bezahlt. Um diese wertvermehrenden Investitionen nachweisen zu können, sollten Sie unbedingt Bauabrechnungen oder Rechnungen aufbewahren. Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer ist von Kanton zu Kanton verschieden hoch und abhängig von der Besitzesdauer. Für den Kanton gibt es hier eine Berechnungsmöglichkeit.
  • Alle Steuerinformationen bekommen Sie auf der Wohngemeinde oder auf den Internetseiten der Kantone.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns – wir helfen gerne weiter!

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder