Steuern und Gebühren

Steuern und Gebühren

  • Eigenheimbesitzer profitieren gegenüber Mietern von steuerlichen Vorteilen. Sie versteuern zwar den Eigenmietwert als theoretisches Einkommen, können gleichzeitig aber Unterhaltskosten und Schuldzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Der Eigenmietwert liegt in der Praxis meistens tiefer als ein vergleichbares Mietobjekt.
  • Wird ein Eigenheim zum grossen Teil durch Fremdkapital finanziert, übersteigen die Schuldzinsen und Unterhaltskosten in der Regel der Eigenmietwert und bringen somit Vorteile bei der Einkommenssteuer.
  • Der amtliche Wert einer Liegenschaft wird meistens tiefer als der tatsächliche Verkehrswert festgelegt und bringt somit Vorteile bei der Vermögenssteuer.
  • Durch eine indirekte Amortisation über Sparen 3 haben Sie eine weitere Möglichkeit Steuern zu sparen.
  • Beim Erwerb eines Eigenheimes fallen Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren an und sind von Kanton zu Kanton verschieden. Im Kanton Thurgau sind das ca. 1.5% des Kaufpreises und werden normalerweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Liegt der Veräusserungswert einer privaten Liegenschaft über dem Anlagewert (Kaufspreis + wertvermehrende Investitionen) so wird eine Grundstückgewinnsteuer fällig und wird grundsätzlich vom Verkäufer bezahlt. Um diese wertvermehrenden Investitionen nachweisen zu können, sollten Sie unbedingt Bauabrechnungen oder Rechnungen aufbewahren. Die Höhe der Grundstückgewinnsteuer ist von Kanton zu Kanton verschieden hoch und abhängig von der Besitzesdauer.
  • Alle Steuerinformationen bekommen Sie auf der Wohngemeinde oder auf den Internetseiten der Kantone.